Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der DragonMartens GbR. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen "DENIC eG" (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de. Beantragt der Kunde eine com/net/org/biz/info-Domainregistrierung und –pflege, verpflichtet er sich zur Beachtung der AGB der Firma Cronon AG. Diese sind einsehbar unter a-g-b.de. Für at-Domainregistrierungen gelten die Vergaberichtlinien der NIC.AT, für ch-Domainregistrierungen gelten die der SWITCH und für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.
1.4 Die Firma DragonMartens schließt Wartungsverträge ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Bedingungen ab. Diese gelten auch für zukünftige Wartungsverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang
2.1 Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schulden wir lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Wir haben auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.
2.2 Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit unserer Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von uns liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, können wir den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Angebote der Firma DragonMartens erfolgen stets freibleibend.
3.2. Der Vertragsinhalt und damit die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Wartungsvertrag.
3.3. Alle weiteren Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3.4. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können nach Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
3.5. Technische Beschreibungen oder Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.6. Der Kunde kann Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma DragonMartens abtreten. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen.
4. Vertragsgegenstand bei Wartungsverträgen
4.1. Gegenstand des Wartungsvertrages ist die entgeltliche, den Kunden unterstützende Dienstleistung der Firma DragonMartens hinsichtlich der Erhaltung der Einsatzfähigkeit von Software und Servern des Kunden. Die Firma DragonMartens führt diese Dienstleistungen mit dem Ziel der Problemlösungen für den Kunden aus. Eine Garantie hinsichtlich der Lösbarkeit einer Problemstellung wird nicht gegeben.
4.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Firma DragonMartens sind beschränkt auf die Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, welche sich bei der Erhaltung der Einsatzfähigkeit der gegenständlichen Software und Server des Kunden ergeben. Ausgenommen sind jedoch jegliche Programmierarbeiten, die über das zur Bearbeitung der Problemstellung und Systemerhaltung notwendige Maß hinausgehen, sowie die Entwicklung komplexer IT-Konzepte, Machbarkeitsstudien und ähnlichem (Consulting). Ebenso ausgenommen ist die exklusive Entwicklung und Bereitstellung spezifischer Softwareanpassungen (Patches) für den Kunden.
4.3. Die Firma DragonMartens ist ermächtigt, die Supportleistungen für den Kunden unmittelbar durch eigene Mitarbeiter oder mittelbar durch Beauftragte der Firma DragonMartens zu erbringen.
5. Vertragsgegenstand im Rahmen der Webentwicklung
5.1. Die Entwicklung jeglicher Webpräsentationen sowie -applikationen erfolgt durch die DragonMartens GbR nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten oder des Quellcodes an den Kunden, übernimmt die DragonMartens keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt des Daten davon zu überzeugen, dass die von DragonMartens gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von DragonMartens für die erstellten Webpräsentationen sowie -applikationen kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit der DragonMartens erwirken. Die DragonMartens übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Die DragonMartens ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat DragonMartens eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DragonMartens die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die DragonMartens ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
6. Leistungszeit – Leistungserfolg
6.1. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet die Firma DragonMartens ihre vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich an Werktagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Hierbei handelt es sich um die Kernarbeitszeit der Firma DragonMartens. Samstage, Sonntage und alle gesetzlichen Feiertage gelten nicht als Werktage.
6.2. Der Kunde hat, wie unter 4.1. definiert, keine Ansprüche hinsichtlich der Lösbarkeit einer Problemstellung und demzufolge keinen Anspruch auf die Einhaltung einer Lösungs- oder Wiederherstellungszeit.
6.3. Die Lösung einer konkreten Problemstellung kann in der Nennung einer alternativen Konfiguration, in der das Problem nicht auftritt, in der Mitteilung der Bereitstellung von geänderter Software zum nächsten Termin der allgemeinen Verfügbarkeitmachung oder in der substantiierten Mitteilung der wirtschaftlichen oder technischen Undurchführbarkeit bestehen. Im letzteren Fall ist die Firma DragonMartens angehalten, einen Vorschlag für eine alternative Konfiguration zu unterbreiten.
6.4. Es obliegt der Firma DragonMartens, welche Mitarbeiter sie zur Bearbeitung eines Supportfalls einteilt. Die Firma DragonMartens hat für die von ihr zu erbringenden Leistungen das Recht, Subunternehmer nach eigenem Ermessen einzuschalten.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt und höhere Gewalt
7.1. Erhält die Firma DragonMartens aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferung oder Leistung von Unterlieferanten oder Subunternehmern nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird die Firma DragonMartens den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Als schriftlich gilt auch eine Mitteilung per E-Mail. In diesem Fall ist die Firma DragonMartens berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
7.2. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z.B. durch Feuer, Wasser, Elektronikschäden, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder -rechnern und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Firma DragonMartens schuldhaft herbeigeführt worden sind. Werden die Leistungen der Firma DragonMartens durch Störungen auf Grund höherer Gewalt dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, wird die Firma DragonMartens endgültig von der Leistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.
7.3. Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 7.1. der vereinbarte Leistungstermin oder die Leistungsfrist um mehr als zwei Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
8. Laufzeit und Kündigung (bei Wartungsverträgen und Serverhosting)
8.1. Falls nicht anderes vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit eines unbefristeten Vertrags 12 Monate und verlängert sich nach Ablauf um ein weiteres Jahr.
8.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres von beiden Parteien gekündigt werden.
8.3. Die DragonMartens ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen seine Pflichten verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.
8.4. Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person, bedarf er hierfür die Zustimmung der DragonMartens. Hierzu muss vorher ein Antrag sowohl vom bisherigen Kunden als auch vom neuen Vertragspartner vorliegen, der von beiden eigenhändig unterschrieben wurde und uns vorgelegt wurde. Die Übersendung per Fax ist nicht ausreichend.
9. Laufzeit und Kündigung (bei Domainregistrierungen, Webspace- und Resellerpaketen)
Die Mindestlaufzeit einer Domain beträgt 12 Monate und verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Die DragonMartens GbR wird nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC tätig. Alle Domains von Kunden werden ausschließlich auf deren Namen registriert, nicht auf die DragonMartens GbR.
10. Vergütung und Zahlungsweise
10.1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro, zuzüglich der vom Kunden zu tragenden Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
10.2. Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden, sofern hierzu nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, auf der Basis der jeweils gültigen Preislisten (auf Anfrage) für entgeltliche Auftragsarbeiten der Firma DragonMartens in Arbeitsstunden abgerechnet.
10.3. Alle Leistungen sind, falls nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung unverzüglich zu begleichen, zahlbar ohne Abzug von Skonto, netto Kasse. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DragonMartens GbR. Die Rückerstattung der Entgelte für nicht gelöste Probleme ist nicht möglich.
10.4. Befindet sich der Kunde im Verzug mit Zahlungen führt dies neben einem Recht zur Leistungsverweigerung zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Dauert der Verzug des Kunden länger als 60 Kalendertage, gehen alle Rechte der Auftragsarbeit und alle Rechte der für die Entwicklung oder Umsetzung benötigten Medien (Konzept, Grafiken, etc.), wie das ausschließliche zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht, das Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht sowie das Vervielfältigungsrecht unmittelbar an die DragonMartens GbR über, falls sich diese Rechte nicht ohnehin in ihrem Besitz befinden. Als Tag der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto der Firma DragonMartens. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.5. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen der Firma DragonMartens begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsabschluss vorlagen, der Firma DragonMartens jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist die Firma DragonMartens unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Stellung von ihr genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10.6. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
11.1. Für alle gegen die Firma DragonMartens gerichteten Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, vorliegen von Pflichtverletzungen, auch im Rahmen eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen sowie unerlaubter Handlung haftet die Firma DragonMartens nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma DragonMartens nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
11.3. Im Fall der Haftung nach § 9.1 und 9.2 haftet die Firma DragonMartens nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist jedoch in jedem Falle begrenzt auf höchstens 5.000,- (in Worten: fünftausend) Euro.
11.4. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internet, die nicht im Einflussbereich der Firma DragonMartens GbR liegen, übernimmt die DragonMartens auch keine Haftung.
12. Vertraulichkeitsvereinbarung
12.1. Die Informationen und Daten, die der Kunde der Firma DragonMartens überlässt, gelten als nicht vertraulich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1. Der Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen, sowie alle Geldleistungen ist Dortmund.
13.2. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma DragonMartens ausschließlich das deutsche Recht.
13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten hinsichtlich des Vertrages ist das sachlich zuständige Gericht in Dortmund.
13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir kennen den Weg!
